Qualität für Ihr Labor

Business Terms

Vorbemerkung

Süd-Laborbedarf GmbH unterhält nur Geschäftsbeziehungen zu gewerblichen und öffentlich-rechtlichen Kunden. Es erfolgt kein Verkauf an Privatpersonen.

 

Versandkosten


Deutschland: Die Versandkosten betragen 7,50 €, Versand kostenfrei ab: 150,– €

EU: Die Versandkosten betragen 12,50 €, Versand kostenfrei ab: 150,– €

Schweiz: Die Versandkosten betragen 25 €, Versand kostenfrei ab 250,– €

Sonstige EFTA-Länder & Nicht-EU-Ausland: Bitte fragen Sie uns nach einem Angebot!

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen


1 Allgemeines
Für alle Verträge mit uns gelten die nachstehenden Bedingungen. Abweichende Einkaufsbedingungen haben keine Gültigkeit.

2 Preise
Aufträge mit einem Warenwert ab € 150,– bzw. 250,– € werden frei Empfangsstation geliefert. Beträgt der Lieferwert weniger als € 150,– bzw. 250,– €, so werden die Verpackungs- und Versandkosten berechnet. Die Mehrkosten für eine vom Käufer veranlasste Eilzustellung sind von diesem zu tragen. Bei einer bestätigten Lieferzeit von mehr als 4 Monaten nach Auftragserteilung können wir den am Liefertage gültigen Preis berechnen. Wird die Frist von 4 Monaten durch Lieferverzug überschritten, so findet diese Bestimmung keine Anwendung.

3 Versand
Alle Sendungen reisen auf Gefahr des Käufers. Gewünschte Versicherungen sind mit der Auftragserteilung bekanntzugeben. Die Prämien trägt der Käufer.

4 Lieferzeit
Die in der Auftragsbestätigung angegebene Lieferzeit ist unter Beachtung aller bekannten Fakten ermittelt. Ändern sich diese bis zum Ablauf der Lieferzeit ohne unser Verschulden oder behindern andere von uns nicht zu verantwortende Ereignisse die fristgerechte Lieferung, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Teillieferung ist zulässig, sofern sie eine sachentsprechende Nutzung der gelieferten Teile durch den Käufer zulässt.

5 Zahlung
Die Zahlung erfolgt wahlweise gegen Rechnung mit 2 % Skonto innerhalb 10 Tagen, 30 Tagen rein netto oder per Bankeinzug. Wir behalten uns vor, bei Neukunden und Auslandsbestellungen gegen Vorkasse zu liefern.

Als Stichtag für die Erfüllung der Zahlungspflicht gilt der Tag des Geldeingangs bei der Bank oder des Scheckeingangs bei uns. Für Verzugszeiten können Zinsen in Höhe von 4 % über Bundesbankdiskont berechnet werden.

Tritt vor Lieferung der Ware in den Vermögensverhältnissen des Käufers eine Verschlechterung ein, so kann die Lieferung der Ware von der vorherigen Zahlung des Kaufpreises und der Nebenkosten abhängig gemacht werden. Ist die Lieferung bereits erfolgt, so werden die Forderungen sofort fällig. Zahlungsverzug entbindet uns unabhängig weitergehender Rechte von fortgesetzter Lieferpflicht.

6 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum, solange nicht sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung ausgeglichen, entgegengenommene Wechsel und Schecks eingelöst und Lastschriften unwiderruflich geworden sind. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung unserer Saldoforderungen. Der Käufer ist nicht berechtigt, unsere Vorbehaltsware an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen. Wird unsere Ware von dritter Seite gepfändet, hat der Käufer uns hiervon unverzüglich unter Beifügung der entsprechenden Unterlagen Mitteilung zu machen.

Zahlungen - auch Scheckzahlungen - die gegen Übersendung eines von uns ausgestellten und vom Käufer akzeptierten Wechsels erfolgen, gelten erst dann als Zahlung, wenn der Wechsel vom Bezogenen eingelöst ist und wir somit aus der Wechselhaftung befreit sind. Der vereinbarte Eigentumsvorbehalt mit allen in diesen Bedingungen festgelegten Sonderformen (unbeschadet weitergehender Vereinbarungen) bleibt zumindest bis zur Einlösung des Wechsels zu unseren Gunsten bestehen.

Wiederverkäufern ist der Weiterverkauf unserer Vorbehaltsware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang gestattet. Im Falle der Weiterveräußerung tritt der Käufer hiermit die Forderungen gegen seinen Abnehmer in Höhe unserer Forderungen an uns ab, ohne Rücksicht darauf, ob die Ware zusammen mit anderen Waren an einen oder mehrere Abnehmer weitergegeben wird. Der Käufer ist berechtigt, bis auf unseren Widerruf den Kaufpreis der weiterveräußerten Ware einzuziehen.

Der Käufer hat sich auch dann das Eigentum an der Ware vorzubehalten, wenn er seinem Abnehmer eine Zahlungsfrist zugestanden hat. Die Abtretbarkeit der dem Käufer aus dem Weiterverkauf zustehenden Ansprüche darf von diesem nicht ausgeschlossen werden.
Solange unser Eigentumsvorbehalt besteht, hat der Käufer die Ware auf seine Kosten gegen Feuer, Diebstahl und Wasserschäden zu versichern; die Ansprüche gegen die Versicherungsgesellschaft werden hiermit an uns abgetreten.

Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen des Käufers zur entsprechenden Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.

7 Beanstandungen
Bei nachweislich fehlerhafter Lieferung – auch bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften – werden die Fehler kostenlos beseitigt oder es wird nach unserer Wahl, unter Berücksichtigung einer angemessenen Lieferzeit, kostenlos Ersatz geliefert. Wandlung und Minderung sind ausgeschlossen. Der Käufer hat ein Recht, den Vertrag rückgängig zu machen oder Herabsetzung des Preises zu verlangen, wenn die Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht in angemessener Zeit erfolgt ist. Offensichtliche Mängel müssen unverzüglich, spätestens aber innerhalb zwei Wochen nach Empfang der Ware schriftlich beanstandet werden.

8 Garantie
Die einwandfreie Funktion der gelieferten Ware wird für die Dauer von 1 Jahr garantiert. Die Frist beginnt mit dem Tage der Lieferung. Innerhalb der Garantiezeit werden etwaige Mängel, die ordnungsgemäß nach ihrer Entdeckung schriftlich gerügt werden und die nachweisbar durch Materialfehler oder mangelhafte Arbeit verursacht sind, kostenlos beseitigt. Die Instandsetzung wird abhängig von den technischen Erfordernissen beim Käufer oder bei uns vorgenommen.

Ansprüche auf Wandlung und Minderung sind ausgeschlossen. Für den Käufer besteht ein Rückgaberecht oder das Recht, Herabsetzung des Preises zu verlangen, wenn die Garantiezusage nicht in angemessener Zeit erfüllt wird.

9 Schadensersatzansprüche
Schadensersatzansprüche aus Verschuldenshaftung sind ausgeschlossen, wenn kein Vorsatz oder keine grobe Fahrlässigkeit von uns vorliegt. Tritt durch unser Verschulden ein Lieferverzug ein oder wird uns schuldhaft die Lieferung unmöglich, so beschränken sich die Schadensersatzansprüche auf den nachgewiesenen Schaden, höchstens jedoch auf 10 % des Liefer- oder Leistungswertes.

10 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist München. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist München. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach dem Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist. Der Vertrag bleibt auch bei Nichtigkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Für alle vertraglichen
Vereinbarungen gilt deutsches Recht.